Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Röhm Holding GmbH; Saudi Basic Industries Corporation - BWB/Z-6231 | Bundeswettbewerbsbehörde

Röhm Holding GmbH; Saudi Basic Industries Corporation

BWB/Z-6231

28.03.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.03.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Röhm Holding GmbH, Deutschland, beabsichtigt alle Anteile an den neugegründeten Holding-Gesellschaften F&S Holding B.V., Niederlande, und F&S US LLC, Vereinigte Staaten von Amerika, und damit alleinige Kontrolle über das Polycarbonatplatten- und -filmgeschäft der Saudi Basic Industries Corporation, Königreich Saudi-Arabien, zu erwerben.  
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft insbesondere die Herstellung und den Vertrieb von extrudierten Folien und Platten, die überwiegend aus polykarbonatbasierten Harzen, Copolymeren, Compounds und Mischungen, hergestellt werden. 
Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen“ 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.04.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.04.2023 weggefallen.

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