Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ETC-Gruppe; BTV Multimedia GmbH - BWB/Z-6207 | Bundeswettbewerbsbehörde

ETC-Gruppe; BTV Multimedia GmbH

BWB/Z-6207

27.02.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.02.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Jupiter Bidco GmbH (Deutschland), ein Unternehmen, das indirekt vom Seventh Cinven Fund kontrolliert wird, der von seinem General Partner Cinven Capital Management (VII) General Partner Limited (Guernsey) verwaltet wird, beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über die BTV Multimedia GmbH (Deutschland) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.03.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.03.2023 weggefallen.

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