Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

McWin Partners s.r.o; L'Osteria SE - BWB/Z-6198 | Bundeswettbewerbsbehörde

McWin Partners s.r.o; L'Osteria SE

BWB/Z-6198

09.02.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.02.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

McWin Partners s.r.o., tschechische Republik, beabsichtigt, indirekt über die McWin Restaurant Master HoldCo S.á.r.l, Luxemburg, 66% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über FR L'Osteria SE, Deutschland, zu erwerben. Diese Transaktion betrifft auch den indirekten Erwerb von 90% der Anteile an und der alleinigen Kontrolle über die L'Osteria Private Brands GmbH, Deutschland.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Full-Service-Restaurants und FranchiseSysteme für den Gastronomiesektor.

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.03.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.03.2023 weggefallen.

zurück zur Übersicht