Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

APK AG; LyondellBasell Industries N.V.; AT Newtec GmbH - BWB/Z-6197 | Bundeswettbewerbsbehörde

APK AG; LyondellBasell Industries N.V.; AT Newtec GmbH

BWB/Z-6197

08.02.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.02.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

LyondellBasell Industries Holdings B.V., Niederlande, beabsichtigt den Erwerb junger Aktien an APK AG, Deutschland, die zukünftig 28,188001% der Anteile an APK AG verbriefen. LyondellBasell Industries Holdings B.V. ist ein indirektes Tochterunternehmen der LyondellBasell Industries N.V., Niederlande, deren Aktien an der New York Stock Exchange gelistet sind. 

APK ist in der Entwicklung von Herstellungstechnologien für Kunststoffgranulate aus recycelten Kunststoffverpackungen und anderen Kunststoffabfällen tätig. Der Zusammenschluss betrifft daher den Bereich Herstellung und Verkauf von Recyclingkunststoffen. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.03.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.03.2023 weggefallen.

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