Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fritz Schäfer GmbH & Co KG; Einrichtungssysteme DS Automotive GmbH - BWB/Z-6190 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fritz Schäfer GmbH & Co KG; Einrichtungssysteme DS Automotive GmbH

BWB/Z-6190

31.01.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.01.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer 60%-igen Beteiligung an und gemeinsamer Kontrolle über DS Automotion GmbH, Österreich, mit dem betroffenen Geschäftszweig Transportsysteme (ÖNACE-Code 2820) durch Fritz Schäfer GmbH & Co KG, Einrichtungssysteme Deutschland (§ 7 Abs 1 Z 3 und Z 5 KartG 2005).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.02.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.02.2023 weggefallen.

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