Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Accenture Holding B.V. & Co. KG; SKS Group Holding GmbH
BWB/Z-6174
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.01.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Accenture Holding B.V. & Co. KG, Deutschland beabsichtigt, alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über die SKS Group Holding GmbH und die b2tec-Software Gesellschaft mbH, beide Deutschland, zu
erwerben.
Betroffene Geschäftszweig: IT-Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.02.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.02.2023 weggefallen.