Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; MWS Industrieholding GmbH - BWB/Z-6173 | Bundeswettbewerbsbehörde

Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft; MWS Industrieholding GmbH

BWB/Z-6173

10.01.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.01.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 49,5 % der Anteile an MWS Industrieholding GmbH mit Sitz in Kufstein, Österreich, durch Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft mit Sitz in Linz,
Österreich. Nach dem Erwerb wird die Invest Unternehmensbeteiligungs Aktiengesellschaft aufgrund von vertraglich zugesicherten Mitbestimmungsrechten auch alleinige (negative) Kontrolle über die MWS Industrieholding GmbH (und ihre Tochtergesellschaften) ausüben.
Betroffener Geschäftszweig: Leichtmetallgießereien

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.02.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.02.2023 weggefallen.

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