Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

NTT DATA Business Solutions AG; Natuvion GmbH - BWB/Z-6060 | Bundeswettbewerbsbehörde

NTT DATA Business Solutions AG; Natuvion GmbH

BWB/Z-6060

30.08.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.08.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

 NTT DATA Business Solutions AG beabsichtigt, 51% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Natuvion GmbH, beide Deutschland, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.09.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.09.2022 weggefallen.

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