Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

APC1 Holding SAS; Bpifrance; Crouzet TopHolding SAS - BWB/Z-5966 | Bundeswettbewerbsbehörde

APC1 Holding SAS; Bpifrance; Crouzet TopHolding SAS

BWB/Z-5966

20.05.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

APC1 Holding SAS, Frankreich, indirekt kontrolliert von Tikehau Capital SCA, Frankreich, beabsichtigt den indirekten Erwerb alleiniger Kontrolle über Crouzet TopHolding SAS, Frankreich. Neben Tikehau Capital SCA wird auch Bpifrance Investissement, Frankreich, eine Gesellschaft von Caisse des Dépots et Consignations, Frankreich, über von ihr gemanagte Fonds eine indirekte, nichtkontrollierende Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% an Crouzet TopHolding erwerben.
Die geplante Transaktion betrifft die Herstellung und den Vertrieb von mechatronischen Komponenten.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von elektronischen Bauelementen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.06.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.06.2022 weggefallen.

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