Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
European Energy Exchange AG; NZX Limited; GlobalDiaryTrade Holdings Limited; Fonterra Co-operative Group Limited
BWB/Z-5949
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.05.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
European Energy Exchange AG, Leipzig, Deutschland, und NZX Limited, Wellington, Neuseeland, beabsichtigen jeweils den Erwerb einer nicht-kontrollierenden
Minderheitsbeteiligung von 33,33 % an GlobalDairyTrade Holdings Limited, Auckland, Neuseeland.
Betroffene Geschäftszweige: Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren; Effekten- und Warenbörsen
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.06.2022 weggefallen.