Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DER Touristik Hotels & Resorts GmbH; Aldiana GmbH; LMEY Investments AG - BWB/Z-5931 | Bundeswettbewerbsbehörde

DER Touristik Hotels & Resorts GmbH; Aldiana GmbH; LMEY Investments AG

BWB/Z-5931

13.04.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DER Touristik Group GmbH (eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der REWE Group) beabsichtigt, weitere 50% der Anteile der Aldiana GmbH zu erwerben und
damit alleinige Kontrolle über die Aldiana GmbH auszuüben.  
Betroffener Geschäftszweig: Touristik

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.05.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.05.2022 weggefallen.

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