Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
DER Touristik Hotels & Resorts GmbH; Aldiana GmbH; LMEY Investments AG
BWB/Z-5931
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
DER Touristik Group GmbH (eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der REWE Group) beabsichtigt, weitere 50% der Anteile der Aldiana GmbH zu erwerben und
damit alleinige Kontrolle über die Aldiana GmbH auszuüben.
Betroffener Geschäftszweig: Touristik
Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.05.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.05.2022 weggefallen.