Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Beretta Holding S.A.; RUAG Ammotec AG Group
BWB/Z-5927
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.04.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Beretta Holding S.A., Luxemburg, beabsichtigt den Erwerb aller Anteile an und damit alleiniger Kontrolle über die RUAG Ammotec AG, die RUAG Ammotec Schweiz AG, beide Schweiz, und die RUAG Ammotec Deutschland GmbH, Deutschland.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und Lieferung von Munition für Feuerwaffen sowie den Großhandel mit Feuerwaffen und Zubehör von Drittherstellern.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.05.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.05.2022 weggefallen.