Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Pfizer, Inc.; exklusive und co-exklusive Lizenzrechte für den Vertrieb, die Entwicklung und die Herstellung bestimmter Wirkstoffe von Biohaven Pharmaceutical Holding Company Ltd. in New Haven, USA zur Behandlung von Migräne - BWB/Z-5782 | Bundeswettbewerbsbehörde

Pfizer, Inc.; exklusive und co-exklusive Lizenzrechte für den Vertrieb, die Entwicklung und die Herstellung bestimmter Wirkstoffe von Biohaven Pharmaceutical Holding Company Ltd. in New Haven, USA zur Behandlung von Migräne

BWB/Z-5782

26.11.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Pfizer, Inc. ("Pfizer") beabsichtigt, über seine Tochtergesellschaft Pfizer Ireland Pharmaceuticals ("Pfizer Ireland"), Ringaskiddy, Irland, exklusive und co-exklusive Lizenzrechte für den Vertrieb, die Entwicklung und die Herstellung bestimmter Wirkstoffe von Biohaven Pharmaceutical Holding Company Ltd. in New Haven, USA ("Biohaven") zur Behandlung von Migräne zu erwerben.  

Betroffener Geschäftszweig: Erforschung, Entwicklung und Vermarktung von Wirkstoffen und Produkten zur Behandlung von Migräne.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2021 weggefallen.

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