Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

FCLH Ltd, FCE Bank plc; ALD SA - BWB/Z-5774 | Bundeswettbewerbsbehörde

FCLH Ltd, FCE Bank plc; ALD SA

BWB/Z-5774

23.11.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

FCLH Ltd., Basildon, Vereinigtes Königreich, die von Ford Motor Company, Dearborn, Michigan, USA, kontrolliert wird, erwirbt eine indirekte nichtkontrollierende Minderheitsbeteiligung an Bremany Lease SAS, Nanterre, Frankreich, die derzeit von ALD SA, Rueil Malmaison, Frankreich gehalten wird. FCLH wird diese indirekte Minderheitsbeteiligung durch ein Unternehmen erwerben, welches von FCLH und ALD SA gemeinsam gehalten wird.
Betroffener Geschäftszweig: Vermietung und Leasing von Kraftwagen; Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.12.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.12.2021 weggefallen.

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