Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Intermediate Capital Group plc.; Globoforce Group plc. - BWB/Z-5737 | Bundeswettbewerbsbehörde

Intermediate Capital Group plc.; Globoforce Group plc.

BWB/Z-5737

03.11.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.11.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Intermediate Capital Group plc, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt den Erwerb der Mehrheit der Stimmrechtsanteile an und gemeinsame Kontrolle über FALCON TOPCO LIMITED, Jersey, die indirekt mehr als 25% der Anteile an Globoforce Group plc, Ireland, halten wird.

Betroffener Geschäftszweig: Enterprise application software

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.11.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.12.2021 weggefallen.

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