Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Fidelidade - Companhia de Seguros, S.A.; the prosperity company AG
BWB/Z-5684
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Fidelidade - Companhia de Seguros, S.A., Portugal, ein Unternehmen im mehrheitlichen Eigentum von Fosun International Limited, China, beabsichtigt mehr als 50% der Anteile und die alleinige Kontrolle über the prosperity company AG, Liechtenstein, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Versicherungen
Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.10.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.10.2021 weggefallen.