Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hexagon AB; die Vermögenswerte betreffend des derzeitigen Enterprise Asset Management Geschäfts von Infor (US); LLC. (USA) - BWB/Z-5542 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hexagon AB; die Vermögenswerte betreffend des derzeitigen Enterprise Asset Management Geschäfts von Infor (US); LLC. (USA)

BWB/Z-5542

16.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Hexagon AB (Schweden) beabsichtigt, alle Vermögenswerte betreffend das derzeitige Enterprise Asset Management-Geschäft von Infor (US), LLC. (USA) zu erwerben.   


Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.08.2021 weggefallen.

zurück zur Übersicht