Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Voxx International Corporation; Premium Audio Company, LLC; NewCo; Sharp Corporation - BWB/Z-5533 | Bundeswettbewerbsbehörde

Voxx International Corporation; Premium Audio Company, LLC; NewCo; Sharp Corporation

BWB/Z-5533

14.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Premium Audio Company, LLC (USA) und Sharp Corporation (Japan) haben einen Vertrag über den Kauf des Home and Audio Geschäftsbereichs im Wege eines Asset Deals von der Onkyo Home Entertainment Corporation (Japan), einer japanischen börsennotierten Gesellschaft, die im Bereich Design, Herstellung und Verkauf von Audio- und Elektrogeräten tätig ist, abgeschlossen. Der Erwerb erfolgt über V und S Ventures K.K., einer neu gegründeten japanischen Aktiengesellschaft (Beteiligung Premium Audio Corporation ungefähr 75% / Sharp Corporation 25%). Premium Audio Company, LLC beabsichtigt (indirekt), die alleinige Kontrolle über diesen Geschäftsbereich zu erwerben.

Betroffener Wirtschaftszweig: Herstellung von Waren
 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.08.2021 weggefallen.

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