Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Eurazeo SE; Aroma Zone Group - BWB/Z-5425 | Bundeswettbewerbsbehörde

Eurazeo SE; Aroma Zone Group

BWB/Z-5425

21.05.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten indirekten Erwerb einer Mehrheit der Kapitalanteile und Stimmrechte sowie von alleiniger Kontrolle über (i) Hyteck SAS, Frankreich ("Hyteck") und ihre Tochtergesellschaften sowie (ii) SCI du Levant (eine société civile immobiliére), Frankreich, und ihre Tochtergesellschaft durch Eurazeo SE, Frankreich ("Eurazeo SE"). Verkäuferin ist AZH Holding, Frankreich.

Tätigkeitsbereich: Herstellung von Körperpflegeprodukten und Duftstoffen; Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln; Einzelhandel mit Kosmetik- und Körperpflegeprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.06.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.06.2021 weggefallen.

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