Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

De'Longhi Industrial S.A.; La Marzocco International, L.L.C. - BWB/Z-5393 | Bundeswettbewerbsbehörde

De'Longhi Industrial S.A.; La Marzocco International, L.L.C.

BWB/Z-5393

29.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

De'Longhi Industrial S.A., Luxemburg, beabsichtigt, weitere 33,34% der Anteile an La Marzocco International, L.L.C., Vereinigte Staaten von Amerika, und damit einen Anteil von mehr als 50% an und die alleinige Kontrolle über La Marzocco International, L.L.C. zu erwerben.


Betroffene Wirtschaftszweige: Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung und Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.05.2021 weggefallen.

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