Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Aurelius Development Thirty-One GmbH; Hüppe GmbH - BWB/Z-5374 | Bundeswettbewerbsbehörde

Aurelius Development Thirty-One GmbH; Hüppe GmbH

BWB/Z-5374

20.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Aurelius Development Thirty-One GmbH, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KG, beide Grünwald, Deutschland, beabsichtigt sämtliche Anteile an Hüppe GmbH, Bad Zwischenahn, Deutschland, zu er-
werben.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen; Herstellung von Sanitärkeramik; Großhandel mit Baustoffen und Sanitärkeramik

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.05.2021 weggefallen.

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