Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Brightfolk A/S; Entertainment Trading ApS - BWB/Z-5331 | Bundeswettbewerbsbehörde

Brightfolk A/S; Entertainment Trading ApS

BWB/Z-5331

29.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Brightfolk A/S, ein Tochterunternehmen von Heartland A/S, beabsichtigt, 25 % der Anteile an der dänischen Entertainment Trading ApS zu werben, welche den ebenfalls dänischen Einzel- und Großhändler "Coolshop" betreibt.

Betroffene Geschäftszweige:

G.47.65 - Einzelhandel mit Spielwaren
G.46.45 - Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
G.46.43-2 - Großhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
G.46.49 - Großhandel mit sonstigen Gebrauchsund Verbrauchsgütern
G.46.52 - Großhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.04.2021 weggefallen.

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