Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Volkswagen AG; Rimac Automobili d.o.o - BWB/Z-5330 | Bundeswettbewerbsbehörde

Volkswagen AG; Rimac Automobili d.o.o

BWB/Z-5330

26.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Volkswagen AG, Wolfsburg, Deutschland, und Rimac Automobili d.o.o., Sveta Nedelja, Kroatien, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens nach kroatischem Recht, an dem die Volkswagen Gruppe mit 45 % und Rimac mit 55 % der Anteile beteiligt sein
werden.

Das Zusammenschlussverfahren betrifft den Bereich der sogenannten Hypercars, also extrem exklusiver und hochpreisiger Hochleistungsfahrzeuge.


Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren; Handel mit Kraftwagen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.04.2021 weggefallen.

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