Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Knorr Bremse AG; Evac GmbH; Monogram Train LLC - BWB/Z-5324 | Bundeswettbewerbsbehörde

Knorr Bremse AG; Evac GmbH; Monogram Train LLC

BWB/Z-5324

25.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Knorr Bremse AG (Deutschland) beabsichtigt indirekt durch zwei Tochtergesellschaften 100% von und damit alleinige Kontrolle über den Geschäftsbetrieb der Evac GmbH und der Monogram Train LLC (Deutschland und USA) zu erwerben.

Betroffener Geschäftsbereich: Sanitäre Systeme für Züge.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.04.2021 weggefallen.

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