Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Thoma Bravo L.P.; TietoEVRY Oyj - BWB/Z-5314 | Bundeswettbewerbsbehörde

Thoma Bravo L.P.; TietoEVRY Oyj

BWB/Z-5314

19.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Im Wege eines Erwerbs sämtlicher Anteile beabsichtigt das Investmentunternehmen Thoma Bravo, L.P. (USA), über das von ihr kontrollierte Portfoliounternehmen Q&A Ultimate Parent, L.P. (Cayman Islands), indirekt die alleinige Kontrolle über das Öl- und Gas- Softwaregeschäft der TietoEVRY Oyj, Finnland, zu erwerben.


Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Softwaresektor.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.04.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.04.2021 weggefallen.

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