Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Allianz Capital Partners GmbH; Oakley Capital IV Co-Investment (B) SCSp - BWB/Z-5151 | Bundeswettbewerbsbehörde

Allianz Capital Partners GmbH; Oakley Capital IV Co-Investment (B) SCSp

BWB/Z-5151

16.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Konzerngesellschaften der Allianz SE (alle Deutschland) beabsichtigten, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% der Anteile an der Oakley Capital IV Co-Investment (B) SCSp (Luxemburg) zu erwerben, welche ihrerseits mittelbar eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% der Anteile an der WSM Holding GmbH (Deutschland), der Obergesellschaft der Windstar-Gruppe (Deutschland), übernehmen wird.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Vertrieb medizinischer, nicht-verschreibungspflichtiger "Over-The Counter" ("OTC") Produkte.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.01.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.01.2021 weggefallen.

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