Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT AB; Chr. Hansen Holding A/S - BWB/Z-5073 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT AB; Chr. Hansen Holding A/S

BWB/Z-5073

02.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.10.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der Investmentfonds EQT IX von EQT AB (Luxemburg / Luxemburg) beabsichtigt, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Chr. Hansen Natural Colors A/S (Hoersholm / Dänemark) und den Geschäftsbereich für natürliche Farbstoffe von Chr. Hansen Holding A/S (Hoersholm / Dänemark) durch den Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft natürliche Farbstoffe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.11.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.11.2020 weggefallen.

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