Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DBAG Fund VII; PM Plastics Materials S.r.l.; PM Flex Holding AB - BWB/Z-4981 | Bundeswettbewerbsbehörde

DBAG Fund VII; PM Plastics Materials S.r.l.; PM Flex Holding AB

BWB/Z-4981

14.08.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.08.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DBAG Fund VII (LU) plant den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile und der alleinigen Kontrolle an PM Plastics Materials S.r.l. (IT) und PM Flex Holding AB (SE).

Das geplante Vorhaben betrifft Kunststoffrohre für elektrische Anlagen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.09.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.09.2020 weggefallen.

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