Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sharp Corporation; NEC Display Solutions, Ltd. - BWB/Z-4947 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sharp Corporation; NEC Display Solutions, Ltd.

BWB/Z-4947

17.07.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.07.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Sharp Corporation beabsichtigt, eine 66%-Beteiligung an NEC Display Solutions, Ltd. zu erwerben, die derzeit zu 100% von NEC Corporation gehalten wird. NEC Display Solutions, Ltd. ist in der Entwicklung, Herstellung und dem Verkauf von Image-Display-Lösungen, einschließlich großer Informations-Displays (einschließlich Videowände und interaktiver Whiteboards) und Business-Projektoren, tätig.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.08.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.08.2020 weggefallen.

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