Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Atnahs Pharma UK Limited; bestimmte Vermögenswerte und Lizenzen von AstraZeneca UK Limited - BWB/Z-4791 | Bundeswettbewerbsbehörde

Atnahs Pharma UK Limited; bestimmte Vermögenswerte und Lizenzen von AstraZeneca UK Limited

BWB/Z-4791

28.01.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.01.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Atnahs Pharma UK Limited (Vereinigtes Königreich), eine indirekte Tochtergesellschaft des Triton Fund V (Channel Islands), beabsichtigt, bestimmte Vermögenswerte und Lizenzen in Bezug auf die Herstellung und Verwertung der Arzneimittel Zestril, Zestoretic, Inderal, Tenormin und Tenoretic in mehreren Ländern, einschließlich Österreich zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Arzneimittelbereich.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, Q - Gesundheits- und Sozialwesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.02.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.02.2020 weggefallen.

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