Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
CESI S.p.A.; Power-TIC-Geschäft der DNV GL Gruppe
BWB/Z-4625
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.10.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb des Power-TIC-Geschäfts von der Unternehmensgruppe der DNV GL Group AS, Norwegen, durch CESI S.p.A., Italien.
Betroffener Geschäftszweig: Energie
Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.11.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.11.2019 weggefallen.