Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CCP III Cayman GP Ltd.; Gallatin Point LP; Belenus Lux S.a.r.l; The Phoenix Holdings Ltd. - BWB/Z-4550 | Bundeswettbewerbsbehörde

CCP III Cayman GP Ltd.; Gallatin Point LP; Belenus Lux S.a.r.l; The Phoenix Holdings Ltd.

BWB/Z-4550

09.08.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.08.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Belenus Lux S.a.r.l, Luxemburg, eine Zweckgesellschaft, die indirekt von CCP III Cayman GP Ltd. and Gallatin Point LP gehalten wird, beabsichtigt, eine nichtkontrollierende Minderheitsbeteiligung von ca. 32,50% an The Phoenix Holdings Ltd., Israel, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Großhandel mit frischen Früchten.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.09.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.09.2019 weggefallen.

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