Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IBW Industriebeteiligungen Worms GmbH & Co. KG; Frau Anja Fischer; JM Holding GmbH & Co. KGaA; Renolit SE - BWB/Z-4511 | Bundeswettbewerbsbehörde

IBW Industriebeteiligungen Worms GmbH & Co. KG; Frau Anja Fischer; JM Holding GmbH & Co. KGaA; Renolit SE

BWB/Z-4511

19.07.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

IBW Industriebeteiligungen Worms GmbH & Co. KG, Deutschland, und Frau Anja Fischer, Deutschland, beabsichtigten ihre derzeitigen  Minderheitsbeteiligungen von 25% der Anteile an der JM Holding GmbH & Co. KGaA, und damit indirekt an der Renolit SE, beide Deutschland, auf 50% aufzustocken und dadurch die gemeinsame Kontrolle über diese Unternehmen zu erwerben. Das Vorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von Kunststofffolien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.08.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.08.2019 weggefallen.

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