Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ricoh Europe Holdings plc; DocuWare GmbH
BWB/Z-4496
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.07.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Ricoh Europe Holdings plc („Ricoh"), 20 Triton Street, London NW1 3BF, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, beabsichtigt, alle Anteile und damit alleinige Kontrolle an DocuWare GmbH zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft Content-, Digital- und Dokumentenmanagement.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.07.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.08.2019 weggefallen.