Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OÖ Beteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co OG; SYN TRAC GmbH - BWB/Z-4406 | Bundeswettbewerbsbehörde

OÖ Beteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co OG; SYN TRAC GmbH

BWB/Z-4406

29.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die OÖ Beteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co OG (Linz) beabsichtigt die Erhöhung der bestehenden Beteiligung an der SYN TRAC GmbH (Bad Goisern am Hallstättersee, Österreich) auf 25,57% sowie den Erwerb von (negativer) Kontrolle. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und Vertrieb von Land- und Baumaschinen.

 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.05.2019 weggefallen.

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