Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Centerbridge Partners, L.P.; Software-Assets von International Business Machines Corporation (IBM) - BWB/Z-4404 | Bundeswettbewerbsbehörde

Centerbridge Partners, L.P.; Software-Assets von International Business Machines Corporation (IBM)

BWB/Z-4404

25.04.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Centerbridge Partners, L.P. (Vereinigte Staaten) beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über bestimmte Software-Assets von International Business Machines Corporation (Vereinigte Staaten) zu erwerben, einschließlich Softwarelösungen für das Marketingmanagement (Kampagnenautomatisierung), Customer Experience Analytics und Customer Insight Software sowie Preis- und Werbeoptimierungssoftware.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.05.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.05.2019 weggefallen.

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