Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Eurazeo SE; 2R Holding SAS
BWB/Z-4385
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Indirekter Erwerb von 58,8% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über 2R Holding SAS (Frankreich) durch Eurazeo SE (Frankreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Motorrad- und Schneeschutzausrüstung.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.05.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.05.2019 weggefallen.