Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
KKR & Co. Inc.; I & U Information und Unterhaltung TV Produktion GmbH & Co. KG
BWB/Z-4370
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.04.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
KKR & Co. Inc. (USA) beabsichtigt, (indirekt) alleinige Kontrolle über I & U Information und Unterhaltung TV Produktion GmbH & Co. KG (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Medienbereich.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.04.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.05.2019 weggefallen.