Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OEP Inside B.V.; Inside Secure S.A. - BWB/Z-4366 | Bundeswettbewerbsbehörde

OEP Inside B.V.; Inside Secure S.A.

BWB/Z-4366

29.03.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

OEP Inside B.V., eine von One Equity Partners VII, L.P., One Equity Partners VII-A, L.P. und One Equity Partners VII-B, L.P. (d.h. von der PE-Gruppe One Equity Partners verwaltete Fonds) kontrollierte Gesellschaft, beabsichtigt die Umwandlung von Wandelschuldverschreibungen, welche von Inside Secure S.A. (Frankreich) ausgegeben wurden, in Stammaktien im Ausmaß von 25,55% des Aktienkapitals und der Stimmrechte. Das Zusammenschlussvorhaben betriff den Bereich IT-Sicherheit.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.04.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.04.2019 weggefallen.

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