Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nordic Capital Fund IX Limited; Ax IV Con ApS - BWB/Z-4363 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nordic Capital Fund IX Limited; Ax IV Con ApS

BWB/Z-4363

27.03.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Nordic Capital Fund IX Limited (Jersey) beabsichtigt, indirekt sämtliche Geschäftsanteile an und damit alleinige Kontrolle über Ax IV Con ApS (Dänemark) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Infrastrukturdienste.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.04.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.04.2019 weggefallen.

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