Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

European finTyre Distribution Germany Holding GmbH; RS Exclusiv Reifengroßhandel GmbH; TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH - BWB/Z-4351 | Bundeswettbewerbsbehörde

European finTyre Distribution Germany Holding GmbH; RS Exclusiv Reifengroßhandel GmbH; TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH

BWB/Z-4351

14.03.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

European finTyre Distribution Germany Holding GmbH, Deutschland, eine Holding-Gesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die ihrerseits von Bain Capital Investors, L.L.C., Vereinigte Staaten, verwaltet werden, beabsichtigt den Erwerb von (i) 74,02% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über RS Exclusiv Reifengroßhandel GmbH, Deutschland, und  (ii) 100% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über TyreXpert Reifen + Autoservice GmbH, Deutschland.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Ersatzreifen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.04.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.04.2019 weggefallen.

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