Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Exxon Mobil Corporation; Qatar Petroleum - BWB/Z-4338 | Bundeswettbewerbsbehörde

Exxon Mobil Corporation; Qatar Petroleum

BWB/Z-4338

05.03.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Angemeldete Gemeinschaftsunternehmen zwischen Exxon Mobil Corporation (Texas, USA) und Qatar Petroleum (Doha, Katar). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erdgasversorgung.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.04.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.04.2019 weggefallen.

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