Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Exxon Mobil Corporation; Qatar Petroleum
BWB/Z-4338
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.03.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Angemeldete Gemeinschaftsunternehmen zwischen Exxon Mobil Corporation (Texas, USA) und Qatar Petroleum (Doha, Katar). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erdgasversorgung.
Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.04.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.04.2019 weggefallen.