Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KKR & Co. Inc.; Tele-Münchеn Fernseh-Verwaltungs GmbH; Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft - BWB/Z-4327 | Bundeswettbewerbsbehörde

KKR & Co. Inc.; Tele-Münchеn Fernseh-Verwaltungs GmbH; Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft

BWB/Z-4327

27.02.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KKR & Co. Inc. (USA) beabsichtigt, (indirekt) alleinige Kontrolle über Tele-Münchеn Fernseh-Verwaltungs GmbH und Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft (beide Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Medienbranche.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.03.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.03.2019 weggefallen.

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