Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TGA EUROPEAN RE HOLDINGS I LLC; value one student living invest GmbH; Geschäftsbereich der value one holding AG - BWB/Z-4325 | Bundeswettbewerbsbehörde

TGA EUROPEAN RE HOLDINGS I LLC; value one student living invest GmbH; Geschäftsbereich der value one holding AG

BWB/Z-4325

26.02.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.02.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von Kontrolle über Teile des Geschäftsbereichs "Studentisches Wohnen" der  value one holding AG (1020 Wien, Österreich) einschliеßlich des Studеntenwohnheims an der Adresse "Am Grünen Prater 11 und 12, 1020 Wien" durch TGA EUROPEAN RE HOLDINGS I LLC (USA) und value one student living invest GmbH (1020 Wien, Österreich). Die Transaktion betrifft die Immobilienbranche.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.03.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.03.2019 weggefallen.

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