Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Accenture plc.; Orbium Holding AG - BWB/Z-4268 | Bundeswettbewerbsbehörde

Accenture plc.; Orbium Holding AG

BWB/Z-4268

09.01.2019

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Accenture plc. (Irland) beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile, und damit alleinige Kontrolle, über Orbium Holding AG (Schweiz) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Unternehmensberatung.

 

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.02.2019.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.02.2019 weggefallen.

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