Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Jungheinrich AG; Triathlon Holding GmbH
BWB/Z-4263
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.01.2019 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Jungheinrich AG (Hamburg, Deutschland) und Triathlon Holding GmbH (Fürth, Deutschland) beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens im Bereich der Traktionsbatterien für industrielle Anwendungen auf Basis der Lithium-Ionen-Technologie.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft somit die Entwicklung und Herstellung von elektrischen Ausrüstungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.02.2019.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.02.2019 weggefallen.