Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

grosso holding Gesellschaft mbH; Waagner-Biro Austria Stage Systems AG - BWB/Z-4165 | Bundeswettbewerbsbehörde

grosso holding Gesellschaft mbH; Waagner-Biro Austria Stage Systems AG

BWB/Z-4165

31.10.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.10.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Aktien an der Waagner-Biro Austria Stage Systems AG von der Waagner-Biro Aktiengesellschaft (beide 1220 Wien) durch die grosso holding Gesellschaft mbH (1010 Wien). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Bühnentechnik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.11.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.11.2018 weggefallen.

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