Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tönnies International Holding GmbH; Unigrains Developpement S.A.; Sinfo One S.p.A. - BWB/Z-4058 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tönnies International Holding GmbH; Unigrains Developpement S.A.; Sinfo One S.p.A.

BWB/Z-4058

08.08.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.08.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligungen in Höhe von jeweils 30% an Sinfo One S.p.A. (Italien) durch Tönnies International Holding GmbH (Deutschland) und Unigrains Developpement S.A. (Frankreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Unternehmensanwendungssoftware (Enterprise Application Software).

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.09.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.09.2018 weggefallen.

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