Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Faurecia Investments S.A.S.; Parrot S.A.; Parrot Faurecia Automotive S.A.S.
BWB/Z-4016
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.07.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das Zusammenschlussvorhaben besteht in einem Wechsel von gemeinsamer Kontrolle über Parrot Faurecia Automotive S.A.S. (Frankreich) durch Faurecia Investments S.A.S. und Parrot S.A. (Frankreich) hin zu alleiniger Kontrolle durch Faurecia Investments S.A.S. (Frankreich). Die Transaktion betrifft Infotainment-Systeme und Konnektivitätssysteme für Automobile.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.08.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.08.2018 weggefallen.