Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HIRSCH Porozell GmbH; lsobouw GmbH; Genevad Holding AB - BWB/Z-3875 | Bundeswettbewerbsbehörde

HIRSCH Porozell GmbH; lsobouw GmbH; Genevad Holding AB

BWB/Z-3875

29.03.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.03.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb der lsobouw GmbH, Etrastraße 1, 74232 Abstatt, Deutschland, im Ausmaß von 66% der Anteile durch HIRSCH Porozell GmbH, FN 117255 i, 9555 Glanegg 58, und im Ausmaß von 34% der Anteile durch Genevad Holding AB, Evenemangsgatan 31, 16979 Solna, Schweden, einem Unternehmen der BEWi Group AB; Zug um Zug soll Genevad Holding AB von der Hirsch-Gruppe 34% der Anteile an HIRSCH Porozell GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter 110081, Deutschland, erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld Dämmstoffe.

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.04.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.04.2018 weggefallen.

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